Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Coaching-Programme Seraneo und Eminor von Trudora
Stand: Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Coaching-Programme Seraneo und Eminor zwischen Johannes Dommer, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung „Trudora“, Stadtplatz 64, 84453 Mühldorf am Inn, Telefon: 08631 3590934, E-Mail: info@trudora.de (nachfolgend „Trudora“), und dem Kunden.
(2) Das Angebot von Trudora richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also an natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Diese AGB gelten auch für die im Rahmen des Programms Seraneo Online Hybrid erbrachten Einheiten im LIMUX-Studio. Für Einzelbuchungen im LIMUX-Studio außerhalb eines Coaching-Programms gelten gesonderte Bedingungen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Gegenstand und Wesen der Leistung
(1) Trudora erbringt Coaching-, Trainings- und Ernährungsberatungsleistungen mit dem Ziel, die körperliche und mentale Leistungsfähigkeit des Kunden zu erhalten und zu verbessern. Art, Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag und aus Anlage 1 dieser AGB.
(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag. Trudora schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Veränderung der Körperkomposition, des Körpergewichts, der Kraft- oder Ausdauerwerte, der Herzratenvariabilität, des Stressempfindens oder der Schlafqualität. Ergebnisse hängen maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen des Kunden und von der Umsetzung der Empfehlungen ab.
(3) Die Leistungen von Trudora sind keine Ausübung der Heilkunde. Trudora stellt keine Diagnosen, führt keine Behandlungen durch und gibt keine Heilversprechen. Die Leistungen ersetzen weder eine ärztliche, psychotherapeutische noch eine sonstige medizinische Untersuchung oder Behandlung. Messungen und Auswertungen, insbesondere Hautfaltenmessungen sowie die Auswertung von Wearable- und Labordaten, dienen ausschließlich der Steuerung von Training, Ernährung und Coaching und nicht der medizinischen Diagnostik. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen abklärungsbedürftigen gesundheitlichen Zustand, empfiehlt Trudora dem Kunden eine ärztliche Abklärung.
(4) Online-Termine finden per Videokonferenz (Zoom) statt. Präsenzleistungen werden wie folgt erbracht:
- Seraneo Online Hybrid: geführtes Stretching (Einheiten zu je 40 Minuten) sowie Hautfaltenmessungen, die im Rahmen dieser Einheiten durchgeführt werden, im LIMUX-Studio in Mühldorf am Inn;
- Eminor Online Hybrid: Personal Trainings, Bewegungs- und Kraftanalyse sowie Hautfaltenmessungen in einem Partner-Fitnessstudio in Mühldorf am Inn oder Umgebung. Das Studio wird bei der Terminvereinbarung benannt. Der Eintritt ist im Preis enthalten. Der Kunde hat die Hausordnung des Partnerstudios zu beachten.
(5) Trudora ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen qualifizierter Mitarbeiter und Kooperationspartner zu bedienen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall Trudora.
(6) Für die Teilnahme an Online-Terminen benötigt der Kunde ein geeignetes Endgerät und eine ausreichende Internetverbindung. Wearables (z. B. Oura, Whoop, Apple Watch) stellt der Kunde selbst; eine Pflicht zur Anschaffung besteht nicht. Nutzt der Kunde kein Wearable, erfolgt die Auswertung auf Grundlage der übrigen vom Kunden übermittelten Daten und Angaben.
§ 3 Laboranalysen und Nahrungsergänzungsmittel
(1) Laboranalysen (z. B. Blut-, Speichel- oder Urinanalysen einschließlich Cortisol-Speicheltests) sind in den Paketpreisen nicht enthalten. Der Kunde bestellt und bezahlt sie selbst. Der Vertrag über die Laboranalyse kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Labor zustande. Trudora kann Labore empfehlen, wird jedoch nicht Vertragspartner und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung und Richtigkeit der Laborleistung. Die Besprechung der Laborergebnisse im Rahmen der Coaching-Termine ist Bestandteil des Coachings.
(2) Die im Leistungsumfang enthaltene Supplement-Beratung führt ein externer Apotheker im Auftrag von Trudora durch. Der Kunde ist nicht verpflichtet, empfohlene Nahrungsergänzungsmittel zu erwerben, und kann diese auch bei Dritten beziehen. Erwirbt der Kunde Nahrungsergänzungsmittel bei dem Apotheker, kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Apotheker zustande. Trudora ist nicht Verkäufer und übernimmt für diese Produkte keine Gewährleistung.
(3) Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden. Bei Vorerkrankungen, der Einnahme von Medikamenten, in Schwangerschaft und Stillzeit stimmt der Kunde die Einnahme vorab mit seinem Arzt ab.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Programme auf der Website von Trudora ist kein verbindliches Angebot. Einem Vertragsschluss geht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch per Videokonferenz voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.
(2) Online Only: Nach dem Erstgespräch übermittelt Trudora dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Preis. Der E-Mail sind diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular beigefügt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot per E-Mail annimmt. Trudora hält sich an das Angebot vierzehn Tage ab Zugang gebunden. Trudora bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unter Beifügung des Vertragsinhalts, dieser AGB und der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail).
(3) Online Hybrid: Trudora kann dem Kunden vorab einen Vertragsentwurf in digitaler Form übermitteln, damit dieser ihn in Ruhe prüfen kann. Dieser Entwurf dient ausschließlich der Information und stellt kein Angebot dar; eine Annahmeerklärung des Kunden per E-Mail oder auf anderem Weg begründet keinen Vertrag. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die beiderseitige Unterzeichnung der Vertragsurkunde bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien in den Geschäftsräumen von Trudora (LIMUX-Studio, Mühldorf am Inn) zustande. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages einschließlich dieser AGB.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Trudora speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält ihn jeweils wie in Absatz 2 bzw. Absatz 3 beschrieben.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag genannten Preise. Die Paketpreise und ihre Zusammensetzung aus Einzelleistungen (Bausteinen) ergeben sich aus Anlage 1. Alle Preise sind Endpreise. Ob darin Umsatzsteuer enthalten ist oder diese aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nicht erhoben wird, ist im Angebot bzw. Vertrag und in der Rechnung ausgewiesen.
(2) Der Paketpreis ist in voller Höhe im Voraus zu zahlen. Er ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch vor dem ersten Leistungstermin, per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Ratenzahlung ist nicht vorgesehen.
(3) Trudora beginnt mit der Leistungserbringung nach Eingang der Zahlung. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Trudora berechtigt, die Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzubehalten. Die gesetzlichen Rechte von Trudora bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
(4) Kosten für Laboranalysen und Nahrungsergänzungsmittel (§ 3) sowie Kosten des Kunden für Endgeräte, Internetverbindung, Wearables und die Anreise zu Präsenzterminen sind nicht im Paketpreis enthalten.
§ 6 Laufzeit, Termine und Kommunikation
(1) Die Laufzeit beträgt bei Seraneo sechs Monate und bei Eminor drei Monate. Sie beginnt mit dem vereinbarten Starttermin. Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Fortsetzung kann gesondert vereinbart werden.
(2) Termine werden zwischen Trudora und dem Kunden einvernehmlich festgelegt. Außerhalb der Termine erfolgt die Kommunikation per E-Mail. Trudora beantwortet Anfragen an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern) in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Eine Notfall- oder Rufbereitschaft wird nicht geschuldet.
(3) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden vor Beginn in Textform (z. B. per E-Mail) kostenfrei absagen; der Termin wird innerhalb der Laufzeit nachgeholt.
(4) Sagt der Kunde später ab oder erscheint er nicht, gilt der Termin als wahrgenommen und wird nicht nachgeholt; der Vergütungsanspruch von Trudora bleibt insoweit bestehen. Trudora muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge des Ausfalls an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt (§ 615 Satz 2 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Trudora kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde an der Wahrnehmung des Termins ohne eigenes Verschulden gehindert war, etwa durch plötzliche Erkrankung oder Unfall, und dies Trudora unverzüglich mitgeteilt hat; in diesem Fall wird der Termin nachgeholt.
(5) Muss Trudora einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin innerhalb der Laufzeit vereinbart; reicht die verbleibende Laufzeit hierfür nicht aus, verlängert sie sich entsprechend. Kann ein Termin aus Gründen, die Trudora zu vertreten hat, nicht nachgeholt werden, erstattet Trudora den hierauf entfallenden Bausteinpreis gemäß Anlage 1.
(6) Bietet Trudora Leistungen innerhalb der Laufzeit an und nimmt der Kunde sie aus Gründen, die er zu vertreten hat, bis zum Ende der Laufzeit nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Nachholung nach Ende der Laufzeit. Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(7) Ist der Kunde durch eine ärztlich bescheinigte Erkrankung oder Verletzung an der Teilnahme gehindert, wird die Laufzeit auf seinen Antrag für die Dauer der Verhinderung unterbrochen, insgesamt jedoch für höchstens vier Wochen. Eine längere Unterbrechung bedarf einer Vereinbarung in Textform. Das Kündigungsrecht nach § 8 bleibt unberührt.
§ 7 Gesundheit und Mitwirkung des Kunden
(1) Vor Beginn der Leistungen füllt der Kunde einen Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß und vollständig aus. Änderungen seines Gesundheitszustandes, insbesondere neu auftretende Erkrankungen, Verletzungen, Operationen, eine Schwangerschaft oder die Einnahme neuer Medikamente, teilt er Trudora unverzüglich mit.
(2) Liegen Umstände vor, die eine gesundheitliche Gefährdung durch Training, Stretching, Ernährungsumstellung oder Nahrungsergänzung möglich erscheinen lassen, insbesondere eine Schwangerschaft, akute Erkrankungen, Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder Atemwegserkrankungen, Verletzungen des Bewegungsapparates, Operationen in den letzten sechs Monaten oder die Einnahme von Medikamenten, die die Belastbarkeit beeinflussen, ist Trudora berechtigt, vor Beginn oder Fortsetzung der betroffenen Leistungen eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen. Bis zu deren Vorlage kann Trudora die betroffenen Leistungen zurückstellen oder in einer für den Kunden gefahrlosen Weise anpassen. Die Kosten der Bescheinigung trägt der Kunde.
(3) Treten während einer Einheit Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder sonstige Beschwerden auf, unterbricht der Kunde die Übung und informiert Trudora sofort.
(4) Der Kunde setzt die Empfehlungen eigenverantwortlich um und übermittelt die vereinbarten Daten (z. B. Wearable-Daten, Fotos, Angaben zu Ernährung und Training) vollständig und rechtzeitig. Er erkennt an, dass Qualität und Aussagekraft der Auswertungen von seinen Angaben abhängen. Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen, hat Trudora nicht zu vertreten.
§ 8 Kündigung und Vergütung bei vorzeitiger Beendigung
(1) Das Recht beider Parteien, den Vertrag nach § 627 BGB jederzeit zu kündigen, sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleiben unberührt. Trudora kündigt nicht zur Unzeit, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor (§ 627 Abs. 2 BGB). Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht Trudora der Teil der Vergütung zu, der den bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen entspricht (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB). Er wird nach den in Anlage 1 ausgewiesenen Bausteinpreisen berechnet. Ein Baustein gilt als erbracht:
- Erstanalyse und Ausgangsbefund: mit Durchführung des Analysetermins;
- Coaching-Termine, Personal Trainings, Bewegungs- und Kraftanalyse, LIMUX-Einheiten, Hautfaltenmessungen, Supplement-Beratung: je durchgeführtem oder nach § 6 Abs. 4 als wahrgenommen geltendem Termin;
- Trainingspläne und Stretching-Routinen: mit Übermittlung an den Kunden;
- monatliche Fortschrittsanalysen: je durchgeführter Analyse;
- wöchentliche Technikanalyse: je begonnener Laufzeitwoche.
(3) Den darüber hinaus gezahlten Betrag erstattet Trudora innerhalb von vierzehn Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung.
(4) Die gesetzlichen Regelungen des § 628 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Kündigt Trudora, ohne durch vertragswidriges Verhalten des Kunden dazu veranlasst zu sein, oder kündigt der Kunde wegen vertragswidrigen Verhaltens von Trudora, steht Trudora eine Vergütung nicht zu, soweit die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Kunden kein Interesse haben.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Kunden, die einen Vertrag über das Programm Seraneo oder Eminor in der Variante Online Only abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 2.
(2) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass Trudora vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft er den Vertrag anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen; dabei werden die Bausteinpreise nach Anlage 1 und die Regeln des § 8 Abs. 2 zugrunde gelegt.
(3) Verträge über die Varianten Online Hybrid werden nach § 4 Abs. 3 in den Geschäftsräumen von Trudora geschlossen. Für sie besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 10 Haftung
(1) Trudora haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für sonstige Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet Trudora nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Trudora ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner von Trudora.
(4) Für Garderobe, Wertgegenstände und Bargeld, die der Kunde zu Präsenzterminen mitbringt, haftet Trudora nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Die von Trudora erstellten Unterlagen, insbesondere Ausgangsbefunde, Trainingspläne, Stretching-Routinen, Technik- und Übungsvideos, sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene, private Zwecke, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung, Vervielfältigung zu anderen als eigenen Zwecken oder eine gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von Trudora in Textform nicht gestattet.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Trudora behandelt alle Informationen, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit über den Kunden bekannt werden, vertraulich. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Trudora verarbeitet. Gesundheitsdaten, Messwerte und Fotos verarbeitet Trudora nur auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Eine Verwendung von Fotos oder Ergebnissen des Kunden zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit dessen gesonderter Einwilligung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dem Kunden nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Trudora ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
(4) Für den Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
